Wer sich für eine Haartransplantation interessiert, fragt sich oft auch, ob sich die Krankenkassen an den Kosten beteiligen. Hier erfahren Sie es.
Zahlt die Krankenkasse meine Haartransplantation?
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten meiner Haartransplantation? Diese Frage bekommen wir regelmäßig bei unseren Beratungsgesprächen gestellt. Leider müssen wir den Patienten dann sagen, dass Schönheitsoperationen generell nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen und privaten Krankenkassen enthalten sind. Haartransplantationen werden als ästhetische Schönheitsoperationen gesehen. Für solche Eingriffe gibt es in der Regel keine medizinische Indikation – sie sind also medizinisch nicht notwendig. Das heißt, die Krankenkasse ist nicht dazu verpflichtet die Kosten für solche Eingriffe zu übernehmen oder sich mit einem Zuschuss daran zu beteiligen. Nur, wenn Sie geschickt argumentieren können, besteht eine winzige Hoffnung, einen kleinen Zuschuss auf Kulanz Ihrer Krankenkasse zu bekommen.
Wann beteiligen sich Krankenkassen an den Kosten einer Schönheitsoperation?
Wenn nachgewiesen wird, dass eine Schönheitsoperation aus medizinischen Gründen notwendig ist, ist die Krankenkasse dazu verpflichtet, die Kosten dafür zu übernehmen. Wann ist das der Fall? Bei Patienten, die in ihrer derzeitigen Situation nicht mehr dem normalen Alltag nachgehen können. Der typische Fall einer medizinisch notwendigen Schönheitsoperation ist beispielsweise eine Brustverkleinerung. Da eine übergroße Brust oft relevante Rückenbeschwerden usw. verursacht.
Teilweise können diese Einschränkungen des Alltags auch solche sein, welche durch psychische Erkrankungen entstanden sind. Voraussetzung ist immer: Nur durch den ästhetischen Eingriff kann die Situation verbessert werden. Für Ihre Haartransplantation bedeutet das: Wenn Sie an einer psychischen Erkrankung leiden, wegen Ihrem Haarverlust, und Sie diese psychische Erkrankung einschränkt in Ihrem Alltag – nur dann haben Sie eine Chance, dass Sie eine Kostenübernahme der Krankenkasse durchsetzen können. Doch erwarten Sie nicht zu viel. Schließlich ist eine Perücke für die meisten Krankenkassen ausreichend – selbst, wenn man nach einem Unfall oder nach einer Krankheit keine Haare mehr hat.
Antrag auf Kostenübernahme
Die medizinische Indikation (also, ob der Eingriff notwendig ist) für einen plastisch-ästhetischen Eingriff muss von einem Facharzt festgestellt werden. Dieser kann dann bei der Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme begründen. Dabei spielt es für den Arzt eine entscheidende Rolle, ob es sich um eine normale körperliche Einschränkung handelt oder ob eine krankhafte Auswirkung beim Patienten besteht. Anschließend wird die Krankenkasse ein eigenes medizinisches Gutachten erstellen lassen. Für dieses medizinische Gutachten, werden die Patienten in der Regel auch durch einen Arzt des medizinischen Dienstes der Krankenkasse untersucht. Dann entscheidet die Kasse anhand ihrer Richtlinien, ob die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sind.
Kulanz-Regelung zur Kostenbeteiligung an Schönheitsoperationen
Wir haben für Sie im Internet recherchiert. Das sind mögliche Ausnahmefälle, bei denen sich die Krankenkassen am ehesten auf eine Kulanz-Regelung zur Kostenbeteiligung einer ästhetischen Operation einlassen:
nach Verbrennungen
nach einem Arbeitsunfall
bei psychischen Erkrankungen
Um eine Kostenbeteiligung auf Kulanz der Krankenkasse zu erhalten, muss der Betroffene seine besondere Situation schildern und entsprechende Belege und Atteste vorlegen. Die Chancen, dass die Kasse Ihnen entgegen kommt, sind zwar recht gering, unterscheiden sich aber von Krankenkasse zu Krankenkasse und von Fall zu Fall erheblich. Wenn Sie glauben, dass bei Ihnen die Aussicht auf Erfolg gut ist, erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse.
Haben Sie vielleicht schon Erfahrungen mit einer Krankenkasse im Bereich Haartransplantation oder allgemein mit Schönheitsoperationen gemacht? Gerne dürfen Sie uns Ihre Erfahrungen erzählen. Sie helfen uns damit unsere Patienten noch besser zu beraten und zu informieren!
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