Als ersten Schritt muss man natürlich wissen, ob es sich um ein medizinisches oder ästhetisches Problem handelt. Bei medizinischen Problemen haben Sie bestimmt bereits einen Zahnarzt aufgesucht. Dieser erstellt eventuell einen Heil- und Kostenplan sowie Röntgenbilder oder Abdrücke. Diese Unterlagen können Sie bei uns einreichen und wir leiten diese an unseren Zahnarzt weiter. Unser Zahnarzt wird Ihre Behandlung bestätigen oder eventuell eigene Vorschläge unterbreiten.
Bei ästhetischen Problemen benötigen wir Fotos von Ihren Zähnen. Am besten eines mit geschlossenem Kiefer und eines mit offenem Kiefer. Die Fotos werden ebenfalls an unseren Zahnarzt weitergeleitet, der Ihnen die sinnvollste Behandlung vorschlägt.
Selbstverständlich – wir arbeiten in allen Operationsbereichen ausschliesslich mit sehr qualifizierten Ärzten zusammen. So auch im zahnmedizinischen und im zahnästhetischen Bereich in Istanbul. Dafür erhalten Sie verschiedene Garantien: Bei Veneers sowie Inlays oder auch bei Brücken und Kronen 5 Jahre. Die Garantiezeit für Implantate beträgt sogar 10 Jahre. Dokumentiert wird Ihr Implantat in einem so genannten Implantatausweis. Dies ist ebenfalls auch in Deutschland üblich – jeder implantierte Fremdkörper wird in einem Implantatausweis bzw. -pass dokumentiert.
Die Garantie erfolgt durch den Implantathersteller einer Schweizer Marke, welche die Implantate individuell von Hand herstellt. Sie können wählen zwischen Porzellan VITA oder Zirkonium. Lassen Sie sich dazu von uns oder dem behandelnden Zahnarzt vor Ort beraten.
Laut einer Gesetzesänderung vom 01.01.2005 haben sich im Bereich Zahnersatz wesentliche Veränderungen ergeben. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen erhalten einen so genannten „fundierten Festzuschuss“ für eine geplante Versorgung mit Zahnersatz, unabhängig davon, ob die Behandlung in Deutschland oder in der Türkei erfolgt.
Der von Ihrem Zahnarzt erstellte Gesamtbefund ist in einem Heil- und Kostenplan zu dokumentieren. Anhand dieses Befundes bestimmt Ihre Krankenkasse die Regelversorgung bzw. den Festzuschuss. Auch bei hochwertiger Anfertigung wie z.B. bei Implantaten, wird der Festzuschuss übernommen. Diese, nach deutschem Recht geltenden Regelungen, gelten auch für den im Ausland angefertigten Zahnersatz, wenn dieser aus medizinischer Sicht erforderlich ist. Bitte beachten Sie, dass der Heil- und Kostenplan vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse eingereicht und genehmigt werden muss.
Nach der Behandlung reichen Sie Ihre Auslandsrechnung bei Ihrer Krankenkasse ein und erhalten den vereinbarten Kassenanteil erstattet. Diese Regelung gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten. Bei Nicht-EU-Ländern reagieren die Krankenkassen unterschiedlich, wenn es um die Übernahme von Festzuschüssen geht. Hier sprechen Sie am besten mit Ihrem Kundenbetreuer. Bei weiteren Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich.
In der Regel kann das Implantat voll belastet werden, wenn der endgültige Zahnersatz eingesetzt wurde. In manchen Fällen muss 2 bis 6 Monate zur Verschmelzung des Implantates mit dem Kieferknochen abgewartet werden. Wenn diese Verschmelzung abgeschlossen ist, wird der endgültige Zahnersatz eingesetzt. Bitte sprechen Sie hier auch den Zahnarzt vor Ort an.
Unsere Ärzte in der Türkei verwenden die gleichen Materialien namhafter Hersteller wie in Deutschland und in der Schweiz. Sie erhalten ebenfalls die Garantiekarten und eine deutsche Rechnung von unserem Zahnarzt.
Der Zahnarzt spricht fliessend Englisch. Sie haben in jeder Behandlung zudem eine deutschsprechende Betreuung.
Normalerweise dauert Ihre Behandlung zwischen 3 bis 7 Tagen. Jede Behandlung ist individuell – wir geben Ihnen gerne Auskunft.
Wichtig ist, dass diese Arbeit durch eine kompetente Fachkraft ausgeführt wird. In diesem Fall sind keine gesundheitlichen Schäden oder Allergien zu erwarten, da die verwendeten Materialien immer allergiefrei sind. Natürlich sollten Sie uns alle Erkrankungen wie zum Beispiel Diabetes mitteilen. Ebenso auch eventuelle Medikamente, die Sie einnehmen. Hierbei ist immer eine Klärung mit dem Arzt vor der Operation notwendig.
Der Aufenthalt dauert je nach Aufwand der Behandlung zwischen 3 und 7 Nächten. Bei manchen Behandlungen kann ein zweiter Aufenthalt notwendig sein. So zum Beispiel wenn Sie Implantate erhalten. Beim ersten Aufenthalt werden für die Implantate bzw. den Zahnersatz die notwendigen Vorbereitungen getroffen (z.B. Verankerungen) und der Zahnersatz in Auftrag gegeben. Der zweite Aufenthalt ist in der Regel nach etwa drei Monaten notwendig, dann wird der vorher hergestellte Zahnersatz fest eingesetzt. Zur Überbrückung erhalten Sie ein Provisorium.
Hierbei handelt sich um Elemente, welche Ihnen fest implantiert werden – das heisst, diese Implantate sind nicht wie zum Beispiel die dritten Zähne herausnehmbar. Hierbei wird das Implantat in den Kiefer fest implantiert. Dieses Implantat übernimmt die Aufgabe der Zahnwurzel, die nicht mehr vorhanden ist. Das bevorzugte Material für diese Implantate ist Titanium. Das Implantat ist die Grundlage für die eigentlichen Zähne.
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Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. a DSGVO
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